Bau- & Architektenrecht
Aus der Zulassung als Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht ergibt sich der erste Arbeitsschwerpunkt der Kanzlei im Bereich des privaten und öffentlichen Baurechts und den daran angrenzenden Gebieten. Im Einzelnen werden insbesondere die folgenden Bereiche abgedeckt:
privates Baurecht
- Bauvertrag:
BGB-Bauvertrag und VOB-Bauvertrag
Fertighausvertrag
Einheitspreisvertrag / Pauschalpreisvertrag
Generalunternehmervertrag / Generalübernehmervertrag
- Art und Umfang der Leistung – z.B. VOB/C und ATV
- Vergütung – Einheitspreis, Mengenmehrungen (10%-Grenze), Stundenlohn
- Ausführung – Ausführungsfristen – Behinderung / Unterbrechung
- Abnahme
- Kündigung des Vertrages – nach VOB/B und nach BGB
- Vertragsstrafen
- Abnahme
- Mängelansprüche - Gewährleistung - Verjährung
- Abrechnung / Schlussrechnung – Zahlung / Abschläge
- Sicherheiten für Auftraggeber und Auftragnehmer
- Bauträgerrecht
- Mittelverwendungsrecht (MaBV, BaugeldG, Bauforderungssicherungsgesetz)
Architektenrecht und Ingenieurrecht
- Honorarrecht
- Haftungsrecht
- Beauftragung nach Leistungsphasen / Bauleitung
- Baukostenüberschreitung
- Urheberrecht
öffentliches Baurecht
- Baugenehmigung
- Baueinstellung / Abbruchverfügung
- Bauplanungsrecht
- Abstandsflächen
- Erschließungsrecht / Erschließungsbeitragsrecht
- Städtebauliche Verträge
- Bau-Nachbarrecht
Vergaberecht (Ausschreibungen / Wettbewerbsrecht nach GWB)
Bei der Bearbeitung von Themen des Bau- und Architektenrechts gibt es nicht selten Schnittstellen mit dem Immobilien- und Grundstücksrecht sowie dem Miet- und Pachtrecht. Auch diese Bereiche werden von unserer Kanzlei professionell abgedeckt.
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