Erbrecht
Der zweite Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Erbrecht. Eine langjährige Tätigkeit in der Beratung und Gestaltung erbrechtlicher Sachverhalte, eine Vielzahl von Erbprozessen und die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker haben hier eine fundierte Grundlage geschaffen.
Erben, schenken, Testamente – es gibt viel zu berücksichtigen, wenn es um den Nachlass geht. Für Unternehmer oder Privatpersonen mit Immobilien- oder Wertpapiervermögen sind spezielle auf die jeweilige Situation abgestimmte Gestaltungen erforderlich, um die Früchte der Arbeit einer oder mehrerer Generationen zu erhalten und zu bewahren.
Wie wichtig eine rechtzeitige Nachfolgeplanung ist zeigt, dass die Regelung der Unternehmensnachfolge positive Auswirkungen auf das Ranking bei Banken hat und zu günstigeren Konditionen führt.
Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst Beratung, Gestaltung und Prozessführung, insbesondere in den folgenden Fragen:
gesetzliche Erbfolge
- Wer wird mit welcher Quote Erbe?
- Was bedeutet Pflichtteil?
- Wann kommt es zur Anrechnung?
- Ausschlagung
Erbfolgegestaltung
- durch Testamente
- durch Erbverträge
- durch Vermächtnis
- Auflagen
vorweggenommene Erbfolge
- Unternehmensnachfolge
- Vermögensnachfolge
Landwirtschaftserbrecht
- Höfeordnung (Norddeutschland)
- Anwendung des BGB-Erbrechts (Süddeutschland)
Pflichtteilsrecht
- Großer Pflichtteil / kleiner Pflichtteil
- Zusammenspiel von Erbrecht und Familienrecht
Erbschaftssteuerrecht
- Steuerklassen / Steuersätze / Freibeträge
- Bewertungsfragen
Internationales Erbrecht (Europa/USA)
- Stichwort: Nachlassspaltung
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